Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
1. Allgemein:Soweit keine besonderen Bedingungen vereinbart und von uns schriftlich bestätigt werden, gelten die nachfolgenden Verkaufs- und Lieferbedingungen, womit sich der Besteller bei Auftragserteilung ausdrücklich einverstanden erklärt. Eigene Einkaufsbedingungen des Bestellers werden von uns nicht anerkannt.
2. Preise und Angebot:
Unsere Preise und Angebote gelten freibleibend, vorbehaltlich Lieferungsmöglichkeit, und verstehen sich, wenn nichts anderes vereinbart, stets ab Werk. Wir sind berechtigt, die von uns zu erbringende Werkleistung nach tatsächlichem Anfall und dem uns daraus entstandenen Aufwand in Rechnung zu stellen. Die genannten Preise beruhen auf den gegenwärtigen Kosten für Material, Energie und Löhne. Sollten sich diese ändern, behalten wir uns zum Zeitpunkt der Lieferung entsprechende Berichtigungen vor. Alle von uns genannten Preise sind, sofern nicht anders ausdrücklich vermerkt ist, exklusive Umsatzsteuer zu verstehen. Im Verrechnungsfalle wird die gesetzliche Umsatzsteuer zu diesen Preisen hinzugerechnet.
3. Lieferung, Berechnung und GefahrenÜbergang:
Unsere Lieferungen erfolgen, falls nicht anders vereinbart, unfrei und auf Rechnung und Gefahr des Bestellers ab unserem Werk. Im Falle von Expressgut oder Postversand werden die verauslagten Transportkosten ebenso wie Rollgeld, Lagergeld oder ähnliche Unkosten in Rechnung gestellt. Berechnung erfolgt unter Versanddatum. Transportversicherung für An- und Abtransport der Gegenstände wird von uns nicht gedeckt. Maßnahmen, die für einen schadenfreien Transport des abzuholenden Materials erforderlich sind und welche zum Schutz nach der Lieferung sowie während der Weiterverarbeitung, Montage und zur Verhütung von schädigenden Einflüssen an der Baustelle dienen, sind vom Besteller zu beachten. Wir können Teillieferungen leisten und bei Auslieferung getrennt berechnen. änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung der Firmenleitung. Im Falle der Kreditunwürdigkeit oder falls über den Auftraggeber der Konkurs eröffnet oder mangels Vermögen abgewiesen wird, können wir vom Vertrag zurücktreten.
4. Zahlungsbedingungen:
Die Zahlungen sind unserer Firma bei Rechnungserhalt ohne Abzug zu leisten. Bei Zielüberschreitung behalten wir uns vor, bankmäßige Verzugszinsen anzulasten.
Bei Nichteinhaltung des vereinbarten Zahlungszieles werden Rabatte oder Nachlässe in Anrechnung gebracht. Ist der Käufer mit einer vereinbarten Zahlung oder sonstigen Leistung in Verzug, so kann der Verkäufer auf Erfüllung des Vertrages bestehen. Der Besteller kann wegen etwaiger von uns nicht anerkannter Mängelrügen seine Zahlung weder zurückhalten noch Aufrechnung geltend machen. In besonderen Fällen, wie z.B. längerer Zahlungsverzug, oder hohe Außenstände, oder dgl., behalten wir uns vor, Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder per Nachnahme zu tätigen. Zahlungen haben spesenfrei zu erfolgen. Bei verspäteter oder nicht voller Zahlung werden zuerst die Zinsen, danach Inkassospesen, die Anwaltskosten und erst dann die Schuld beginnend mit der ältesten, getilgt.
5. Verpackung:
Die Preise verstehen sich ohne Verpackung. Erfolgt die Verpackung in handelsüblicher Weise, um unter normalen Transportbedingungen Beschädigungen der Ware auf dem Weg zu dem festgelegten Bestimmungsort zu vermeiden, so gehen die Kosten zu Lasten des Käufers und werden nur über Vereinbarung zurückgenommen.
6. Liefertermine
Diese gelten ab völliger Klarstellung aller für die Abwicklung erforderlichen Angaben des Besteller und sind unverbindlich. Betriebsstörungen, Rohmaterialmangel, Maschinendefekte, Arbeitskräftemangel, Krankheit, Unfälle, Streiks sowie sonstige Fälle höherer Gewalt entbinden uns von der vereinbarten Lieferfrist sowie von der Verpflichtung zur vollständigen Auftragserfüllung.
7. GewÄhrleistung
Für die Gewährleistung allgemein gelten die einschlägigen Bestimmungen der öNORM, falls nicht bei Angebot bzw. bei der Auftragserteilung änderungen in diesem Sinne vom Verkäufer angezeigt wurden. Rücksendungen beanstandeter Waren dürfen nur nach Genehmigung und auf Rechnung sowie Gefahr des Auftraggebers erfolgen. Mängelrügen müssen unverzüglich erhoben werden und spätestens 8 Tage nach Ablieferung der Ware und auf alle Fälle vor Beginn der Montage bei uns eingehen und es muss uns Gelegenheit zur Nachprüfung gegeben werden. Falls an den beanstandeten Gegenständen ohne unsere Zustimmung durch den Besteller oder Dritte Veränderungen vorgenommen werden, entfällt jegliche Haftung unsererseits. Mängel, die nachweisbar auf unsachgemäßer Ausführung beruhen, werden von uns durch kostenlose Nacharbeit behoben. Hierzu ist eine angemessene Frist zu gewähren. Die Kosten der Hin und Rückfahrt trägt der Besteller. Alle weitergehenden Ansprüche, auch Anspruch auf entgangenen Gewinn, auf Schadenersatz, auf Ersatz von unbrauchbar gewordenem Material, der Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen für Montage oder Demontage sowie Verzugsstrafe sind ausgeschlossen. Für die Angaben bzw. Bezeichnung über Bearbeitungsart ist der Besteller verantwortlich.
Bei Anlieferung von ungeeignetem Material entfällt für uns jede Haftung. Ein Gewährleistungsanspruch verjährt drei Monate nach schriftlicher Zurückweisung durch uns.
8. ErfÜllungsort und Gerichtsstand:
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung sowie Gerichtsstand ist Wien. Dies gilt auch für Klage-, Wechsel-, Scheck- und Urkundenprozess. Beide Vertragsteile unterwerfen sich dem österreichischen materiellen Recht, welches ausschließlich auf den vorliegenden Vertrag anzuwenden ist. Für den Fall, dass eine Bestimmung der allgem. Geschäftsbedingungen ungültig ist oder wird, werden die übrigen Bestimmungen davon nicht berührt und es gilt jene Bestimmung als vereinbart, welche der ungültigen wirtschaftlich am nächsten kommt.
Öffnungszeiten:
MO - DO : 07:30 - 16:15FR : 07:30 - 11:45
Warenannahme /
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MO - DO : 06:30 - 16:15Warenabholung:
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